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Fahrlässige Tötung durch Unterlassen durch Lehrkräfte

  • Jasmina Reitner
  • 16. Jan. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Der BGH hat ein Urteil (Beschluss v. 18.12.2024, Az. 3 StR 292/24) gegen zwei Lehrkräfte bestätigt, welche es versäumt hatten sich über den gesundheitlichen Zustand einer Schülerin zu informieren und auch nicht auf Hinweise von Mitschülern reagiert haben.

Schulausflug endet mit dem Tod
Schulausflug endet mit dem Tod


Die an Diabetes Typ 1 leidende Schülerin starb infolge einer Überzuckerung an einem Herzinfarkt. Die Schülerin leidete bereits zu Beginn der Reise unter Bauchschmerzen und Übelkeit. Obwohl dies durch Mitschülern den Lehrkräften mitgeteilt wurde, haben diese nicht reagiert. Während des Prozesses



stellte sich heraus, dass die Diabetes-Erkrankung der Schülerin kein Geheimnis war. Die Erkrankung war vielen bekannt. Die Eltern der Schülerin haben darüber auch mehrfach in der Schule informiert.


Die Lehrkräfte behaupteten nichts von der Diabetes 1 - Erkrankung der Schülerin gewusst zu haben. Die Gerichte entschieden vor Prozessauftakt, dass die Lehrkräfte es versäumt haben, sich über den gesundheitlichen Zustand der Schülerin zu informieren. In der ersten Instanz wurde sodann festgestellt, dass der Tod der Schülerin hätte vermieden werden können, wenn die Lehrkräfte sich rechtzeitig über die gesundheitlichen Beschwerden der Schülerin informiert und ärztliche Hilfe angefordert hätten. Dies hat der BGH nun bestätigt.










 
 
 

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